Krankentransport & BTW
Bei Bedarf werden wir für Sie einen Transport nach Hause organisieren.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.
Welches Fahrzeug (Krankentransport / betreuter Fahrdienst) dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.
Der betreute Fahrdienst kann auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.