Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dient der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage, indem die Einhaltung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten in globalen Lieferketten besser geschützt werden. Einem Unternehmen und so auch dem Klinikum Neumarkt werden dadurch bestimmte Sorgfaltspflichten auferlegt, die es gegenüber seinen Zulieferern und innerhalb der eigenen Organisation umsetzen muss.
Menschenrechtliche Verantwortung des Klinikum Neumarkt sowie der Tochterunternehmen
In Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bekennt sich das Klinikum Neumarkt mit seinen Tochterunternehmen (im Folgenden „Klinikum Neumarkt“ genannt) zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb seiner Lieferketten und betrachtet den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element.
"Wir, das Klinikum Neumarkt, setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen dafür Sorge, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir, das Klinikum Neumarkt, bekennen uns darüber hinaus zur Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, zur Zahlung angemessener Löhne sowie zum Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Beschäftigten.
Die Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie gemäß §6 (2) LkSG finden Sie hier:"
Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten des Klinikum Neumarkt
Grundsatzerklärung: Selbstverpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte.
Risikoanalyse: Die Grundlage unseres Risikomanagements in der Lieferkette bildet die Risikoanalyse, welche regelmäßig und anlassbezogen innerhalb des Klinikum Neumarkt und bezogen auf seine Zulieferer durchgeführt wird.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen: Soweit wir im Rahmen unserer Risikoanalyse feststellen, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ergreifen wir, das Klinikum Neumarkt, unverzüglich Abhilfemaßnahmen.
Beschwerdeverfahren: Für Hinweise auf menschenrechtliche und/oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und/oder umweltbezogener Pflichten hat das Klinikum Neumarkt ein digitales und öffentlich zugängliches Meldesystem eingerichtet, über das Personen Menschenrechts- oder Umweltrisiken oder Verstöße gegen geltende Gesetze, Standards oder Prinzipien in der Lieferkette melden können.
Dokumentation und Berichterstattung: Unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend.
Beschwerdeverfahren des Klinikum Neumarkt
Das Klinikum Neumarkt hat für menschenrechtliche und umweltbezogene Beschwerden ein eigenes Meldesystem für Lieferanten oder andere Geschäftspartner eingerichtet. Über das Beschwerdeportal können Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften im Rahmen der Lieferkette gemeldet werden. Auch Hinweise zu menschenrechts- oder umweltbezogenen Risiken können hier eingereicht werden.
Zum Beschwerdeportal
Hinweise, die über das Beschwerdeportal eingehen, werden vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft. Hierzu wurde eine Verfahrensordnung implementiert, welche Sie in unserem Beschwerdeportal finden.