Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Am 29. Oktober 2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den KHZF finanziert werden.
Auch das Klinikum Neumarkt hat hier Fördergelder zugewiesen bekommen.