Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) Klinikum Neumarkt

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)


Am 29. Oktober 2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den KHZF finanziert werden.

Auch das Klinikum Neumarkt hat hier Fördergelder zugewiesen bekommen.

Stellenangebote


Wir brauchen Ihre Zustimmung

Wir verwenden für die Auswertung der Zugriffe auf unsere Internetseite den Webanalysedienstes Google Analytics mit Sitz in den USA. Ich willige ein, dass für die Auswertung der Zugriffszahlen Google Analytics genutzt werden darf und der dafür notwendige Cookie gesetzt werden darf. Mit Ihrer Einwilligung stimmen Sie einer Datenübermittlung in die USA gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO zu. In der USA gilt möglicherweise ein geringeres Datenschutzniveau als in der EU.

Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.