Vertrauliche Hinweise
Das Hinweisgebersystem (umgangssprachlich auch als "Whistleblowing" bezeichnet) bietet Ihnen einen Kommunikationskanal zum Melden von Regel- und Ethikverstößen sowie möglichen Straftaten.
Krankenhäuser sind u. a. betroffen von möglichen Verstößen in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Umweltschutz, Strahlenschutz, Lebensmittelsicherheit, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre sowie personenbezogener Daten (DS-GVO) und Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.
Haben Sie aus Ihrer Sicht berechtigten Verdacht, dass das Klinikum Neumarkt einschließlich der Töchtergesellschaften einen Verstoß oder eine Straftat begangen hat, steht Ihnen ein Kontaktformular für eine vertrauliche Informationsweitergabe zur Verfügung.
Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt. Dies gilt jedoch nicht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass leichtfertig oder wider besseres Wissen unrichtige Angaben gemacht wurden. Im Rahmen eines eventuell nachfolgenden Strafverfahrens obliegt die Entscheidung über die vertrauliche Behandlung von Informationen im Übrigen den Strafverfolgungsbehörden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie persönliche Nachteile für sich befürchten, können Sie Ihre Informationen anonym geben. Ihr Hinweis muss dann jedoch überprüfbar oder in anderer Form zu beweisen sein.
Direkten Zugriff auf das Hinweisgeberportal bekommen Sie hier:
https://hinweisgeber.klinikum.neumarkt.de/external_intrafox.app?X=iHVn6ZpyrY
So funktioniert unser Hinweisgebersystem
Hinweise abgeben
Wenn Sie einen Hinweis abgeben, können Sie dabei anonym bleiben oder uns Ihre Kontaktdaten nennen.
Bearbeitung
Sie können anhand einer Vorgangsnummer mit Pin Ihre Meldungen ergänzen, den Bearbeitungsstand einsehen und evtl. Rückfragen beantworten.
Kommunikation
Ihre Meldung wird von Frau Heßlein/Interne Revision – Tel.: 09181/420-5668; Angelika.Hesslein@Klinikum.Neumarkt.de bearbeitet werden.