
Gewinnspielteilnahmebedingungen Monopoly
1. Veranstalter des Gewinnspiels "Monopoly" ist das Klinikum Neumarkt, Nürnberger Str. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Veranstalters nicht erforderlich.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiter des Klinikum Neumarkt sowie deren Verwandte und Angehörige und jeder der den Rosengarten am Klinikum besucht. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind des Weiteren nicht natürliche Personen, insbesondere sogenannte Gewinnspieleintragsservices. Mit Teilnahme an dem Gewinnspiel werden die Teilnahmebedingungen angenommen.
3. Der Veranstalter behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, wie z. B.:
- bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels
- bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen
- bei unlauterem Handeln
- bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel
- wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder Kommentare, die geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen
- wenn ein Teilnehmer Kommentare schreibt, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen
4. Die Teilnahme kann ausschließlich per Mail auf die Mail-Adresse: Gewinnspiel@klinikum.neumarkt erfolgen. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich, nachgetätigte E-Mails werden bei der Gewinnziehung nicht berücksichtigt. Der Teilnahmezeitraum beschränkt sich vom 14.10.2020 0:00 Uhr zum 14.11.2020 24:00 Uhr. Die Gewinner werden Ende November 2020 per Zufallsprinzip gezogen.
5. Fragen, Anregungen und Beschwerden sind ausschließlich an das Klinikum Neumarkt zu richten.
6. Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir 10 Monopoly Neumarkt / Sonderausgabe im Wert von je 47,95 Euro.
7. Die Gewinner werden Ende November 2020 unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden per E-Mail oder Telefon kontaktiert. Geht von einem Gewinner innerhalb (1 Woche) der angegebenen Frist keine E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
8. Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich. Die Aushändigung der Preise erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
9. Ein Umtausch sowie Mängelgewährleistungsrecht bezüglich des Gewinns sind ausgeschlossen.
10. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor- und Nachname und E-Mail-Adresse, wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt die angegebenen Daten des Teilnehmers nur für die Dauer des Gewinnspiels zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung und Abwicklung. Die Daten werden nicht für weitere Zwecke durch den Veranstalter oder Dritte verwendet. Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen.
11. Im Falle des Gewinns erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Vor- und Nachnamens sowie seines Wohnortes, in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe der Gewinner auf der Webseite des Veranstalters und seinen Social-Media-Plattformen ein. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
12. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
13. Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
14. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.